Altenhilfe
Der Satzungszweck Altenhilfe wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung von Altennachmittagen.

Um die altersbedingte Vereinsamung zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und damit alten Menschen unabhängig von ihrem Einkommen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben, ist im Rahmen der Altenhilfe die Durchführung eines Altennachmittages für Menschen ab 65 Jahren vorgesehen.
Titelbild: © pressmaster/ Fotolia