Jugendhilfe
Der Satzungszweck Jugendhilfe wird verwirklicht insbesondere durch Durchführung von Bildungsmaßnahmen zur Vermeidung von Benachteiligungen junger Menschen.

Zur Förderung junger Menschen ist geplant, Nachhilfeunterricht zur Vermittlung von Grundlagen für Kinder im Grundschulalter anzubieten, die in ihrer sozialen und individuellen Entwicklung benachteiligt sind.
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